Förderung
Förder-Rechner für Ihre neue Haustür
Vergleichen Sie mögliche Förderwege anhand einer unverbindlichen Beispielrechnung. Eine Förderzusage ist damit nicht verbunden.Ihre Kosten
Förderweg wählen
Rechnerisches Beispiel
20% von 4.876 € Gesamtkosten = 975 €, verteilt auf 3 Jahre
§35c EStG
Bis zu 20% der begünstigten Kosten über 3 Jahre, höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Wohnobjekt. Selbstnutzung, ausreichende Einkommensteuer und weitere Voraussetzungen sind erforderlich.
Die Förderwege sind Alternativen. Für dieselbe Maßnahme ist eine Doppelförderung ausgeschlossen. Bereits genutzte Höchstbeträge, die tatsächliche Steuerlast und Zusatzkosten können das Ergebnis verändern. Lassen Sie die Voraussetzungen vor Beauftragung prüfen.
Persönliche Beratung anfragenQuellen, geprüft am 05.09.2026: BMF: energetische Sanierung, § 35a EStG, Förderdatenbank: BEG EM.
§35c — Energetische Sanierung
Für selbstgenutztes Wohneigentum, das bei Maßnahmenbeginn älter als zehn Jahre ist. Bis zu 20% der begünstigten Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je Objekt. Fachunternehmensbescheinigung, technische Anforderungen und ausreichende Steuerlast sind zu prüfen.
§35a — Handwerkerleistungen
Für begünstigte Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im eigenen Haushalt: 20% der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € jährlich. Materialkosten sind ausgeschlossen. Rechnung, unbare Zahlung und ausreichende Steuerlast sind Voraussetzung.
BEG — BAFA-Zuschuss
Für förderfähige Maßnahmen an der Gebäudehülle kommt eine Grundförderung von 15% in Betracht. Boni und Kostenobergrenzen hängen vom Vorhaben und der geltenden Richtlinie ab. Vertrag mit Förderbedingung und Antragstellung vor Umsetzung mit dem Energieeffizienz-Experten abstimmen. Die konkrete Tür muss die technischen Anforderungen erfüllen.
